Gesetzlich Versicherte: 

Wir verfügen über die Abrechnungsgenehmigung für Psychotherapie (Verhaltenstherapie) bei Erwachsenen im Einzel- und Gruppensetting. Damit die Kosten einer Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, ist es notwendig, einen Therapieantrag an Ihre Krankenkasse zu stellen. Im ersten Schritt werden in der Regel 12 Sitzungen beantragt, die um weitere 12 Sitzungen erweitert werden können (Kurzzeittherapie). Eine Verlängerung über diese 24 Sitzungen hinaus (Umwandlung in eine Langzeittherapie) ist auf Antrag bei der Krankenkasse möglich. Über die Kostenübernahme bei Langzeittherapien entscheidet ein von der Krankenkasse bestellter Gutachter, dem der Therapieantrag in anonymisierter Form vorgelegt wird. Sobald eine Bewilligung vorliegt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten und Ihre ambulante Therapie kann beginnen. Ihnen selbst entstehen keine Kosten.

 

Privat Versicherte: 

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse, in welchem Umfang diese die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen, da die Tarife sehr unterschiedlich sein können. Die Gebühren berechnen sich gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP“. Jeweils zum Monatsende stelle ich Ihnen dann eine Gesamtrechnung, die Sie nach erfolgter Kostenzusage bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.

 

Selbstzahler: 

Für Selbstzahler berechnen sich die Gebühren gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP“. Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Z.B. bei einem geplantem Wechsel in die private Krankenkasse, dem Abschluss privater Versicherungen oder einer bevorstehenden Verbeamtung oder wenn Sie aus anderen Gründen nicht möchten, dass Ihre therapeutische Behandlung beim Versicherer registriert wird. Wenn Sie als Selbstzahler in die Praxis kommen, können Sie die Kosten bei der Steuererklärung angeben und ggf. nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend machen.